Schweigepflicht - Information für Kundinnen

Gesundheitsfachpersonen sind unabhängig von der Art und vom Ort ihrer Tätigkeit an die berufliche Schweigepflicht gebunden. Auch ich halte mich in meiner Funktion als Gesundheitsberaterin bzw. -coach ausnahmslos an die Schweigepflicht.

 

Wozu dient die Schweigepflicht?

Während eines Gesprächs über Gesundheitsanliegen werden in der Regel höchstsensible und persönliche Informationen zwischen dir als Kundin und mir als Beraterin bzw. Coach ausgetauscht.

Die Schweigepflicht bedeutet, dass du dich darauf verlassen kannst, dass die persönlichen Themen, die du mir anvertraust, nicht an Dritte weitergegeben werden. Dazu gehören auch deine Angehörigen und Bezugspersonen (z.B. Eltern).

 

Welche Informationen werden von der Schweigepflicht erfasst?

Die Schweigepflicht umfasst alle Daten und Informationen, die ich im Rahmen meiner Tätigkeit über dich erfahre. Bereits dein Name und die Tatsache, dass zwischen dir als Kundin und mir als Beraterin bzw. Coach ein Behandlungsverhältnis besteht, untersteht der Schweigepflicht.

 

Gegenüber wem gilt die Schweigepflicht?

Die Schweigepflicht besteht grundsätzlich gegenüber allen Personen.

 

Gesetzliche Grundlagen über die Schweigepflicht

  • Art. 321 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (SR 311.0; abgekürzt StGB)
  • Art. 40 Buchstabe f des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (SR 811.11; Medizinalberufegesetz; abgekürzt MedBG)
  • Art. 27 Buchstabe e des Bundesgesetzes über die Psychologieberufe (SR 935.81; Psychologieberufegesetz; abgekürzt PsyG)
  • Art. 55 Abs. 1 Buchstabe d des Gesundheitsgesetzes (sGS 311.1; abgekürzt GesG)
  • Art. 17 der Verordnung über die Ausübung von Berufen der Gesundheitspflege (sGS 312.1; abgekürzt VBG)